Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Tiedemann GesmbH, A-2483 Ebreichsdorf, Betriebsring 15
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen.
Vertragsabschluss
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Tiedemann GesmbH mit Kunden. Sie gelten ohne
neuerliche Vereinbarung auch für Folgeaufträge. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers und mündliche
Nebenabreden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens der Tiedemann GesmbH anerkannt. - Angebote der Firma Tiedemann GesmbH sind freibleibend und können bis zum Zugang der Annahmeerklärung zurückgenommen
werden. Auch nach Vertragsabschluss kann die Firma Tiedemann GesmbH etwaige Schreib- oder Rechenfehler korrigieren.
Stornierungen durch den Besteller sind nur mit Zustimmung der Tiedemann GesmbH möglich. Punkt 3 findet entsprechende
Anwendung. - Durch Beauftragung oder Bestellung erklärt der Kunde die beauftragten Leistungen und/oder bestellten Waren erwerben zu
wollen. Die Tiedemann GesmbH kann die Beauftragung oder Bestellung durch Bestätigung oder durch Lieferung der Waren bzw.
Vollbringung der Leistungen annehmen. - Bei Vertragsrücktritt des Bestellers aus nicht von der Firma Tiedemann GesmbH zu vertretenden Gründen kann die Firma
Tiedemann GesmbH einen pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz von bis zu 50%
des Nettoauftragswertes verlangen. Gleiches gilt, wenn die Firma Tiedemann GesmbH aus vom Besteller zu vertretenden
Gründen vom Vertrag zurücktritt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. - Alle in Angeboten, Katalogen und sonstigen Aufzeichnungen angeführten Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer) und verstehen sich freibleibend ab Werk ohne Verpackungskosten und anfallende Versandspesen.
Preiserhöhungen von Rohmaterial bzw. Erhöhungen der Gestehungskosten zwischen Bestellung und Rechnungslegung
berechtigen die Firma Tiedemann GesmbH zur Erhöhung des Verkaufspreises um denselben Betrag. Frühere Preisvereinbarungen
sind ungültig, wenn neue Angebote bzw. Preislisten erstellt werden. Die Firma Tiedemann GesmbH ist berechtigt Vorauskassa zu
verlangen insbesondere bei Sonderanfertigungen, und nach Teillieferungen Teilrechnungen zu legen. Bei Reparaturen ist ein
ortsübliches Lagerentgelt zu entrichten. Muster werden, wenn nicht gesondert angeboten nach Aufwand verrechnet. - Wir behalten uns vor etwaige Preisänderungen bzgl. Rohstoffe, Personalkosten, Treibstoffe und/oder sonstiger Leistungen,
insbesondere bei Verträgen mit einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten, die nach Vertragsabschluß eintreten, an den Kunden
weiterzugeben.
Zahlung und Lieferung - Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und ausgeliefert. Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich
unverbindlich. Die von der Tiedemann GesmbH angegebenen Lieferfristen sind als ungefähre Lieferfristen zu verstehen. Der
Beginn der Produktion setzt voraus, dass alle technischen und das Produktdesign betreffenden Fragen geklärt sind. Darüber
hinaus bedingt ein Beginn der Produktion, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber der Tiedemann GesmbH im Sinne
einer Mitwirkungspflicht rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder
verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Sonderwünsche im Zusammenhang mit der Lieferung (z. B. Eil-Versand) sind bei der
Bestellung bekannt zu geben und werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. - Liefer- und Leistungsverzögerungen die aufgrund von nicht eingehaltenen Terminen von unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten, insbesondere auf Grund höherer Gewalt oder Ereignissen welche die Lieferung, ohne unser Verschulden,
verzögern, erschweren oder unmöglich machen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Wir
behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufszeit
hinauszuschieben, oder wegen verzögerter oder unterbliebener Lieferung unserer Lieferanten bzw. deren Unterlieferanten ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. - Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei Neukunden erfolgt die Zahlung per Nachnahme oder
Vorauskassa. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, das Zahlungsziel auf Nachnahme oder Vorauskasse zu setzen.
Unrechtmäßige Abzüge, die nicht vorher mit uns abgesprochen wurden, bleiben als offene Forderung bestehen und werden
eingefordert. - Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma Tiedemann GesmbH berechtigt dem Schuldner
Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Verzugszinsen gegenüber Unternehmen behalten wir uns vor, Zinsen von 8 % über dem
Basiszinssatz zu verrechnen. Wir behalten uns vor Leistungen und Lieferungen bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Schulden
auszusetzen. Weiters verpflichtet sich der Schuldner für den Fall des Zahlungsverzuges sämtliche entstehenden Mahn- und
Inkassospesen zu ersetzen. - Im Falle von Musteranfertigungen, Sonderanfertigungen und/oder Kleinmengenlieferungen behalten wir uns vor gesondert
anfallende Kosten nach Aufwand zu verrechnen bzw. einen Kleinmengenzuschlag, in Rechnung zu stellen. - Unsere Produkte unterliegen einem ständigen Prozeß der Weiterentwicklung und Verbesserung. Produktänderungen bei Artikeln
aus unserem Standardlieferprogramm bzgl. technischer Details, des Designs, der Form, Farbe, der Wahl des Materials und/oder
der Verpackung bleiben seitens der Tiedemann GesmbH vorbehalten. Aus Änderungen erwächst kein Anspruch auf
Preisminderung. - Die Ware ist nach erfolgter Lieferung unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich unter
Bekanntgabe von Art und Umfang dem Spediteur / Frachtführer sowie der Fa. Tiedemann GesmbH bekannt zu geben. Die Firma
Tiedemann GesmbH ist berechtigt, an Stelle der Ersatzlieferung unbrauchbare Teile selbst nachzubessern. Unsere
Gewährleistungspflichten entfallen, wenn ohne unser Einverständnis von dritter Seite Veränderungen oder Reparaturen am
Kaufobjekt vorgenommen werden. - Über- bzw. Unterlieferungen bei Sonderanfertigungen mit Sonderformaten, Druck, Lackierung und/oder Pulverbeschichtung
gelten im üblichen Rahmen als vereinbart.
Gefahrenübergang - Erfüllungsort ist der Sitz der Tiedemann GesmbH in Leopoldsdorf. Lieferungen erfolgen ab Werk. Versand- sowie
Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Spediteur bzw.
Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werkes bzw. Lagers an den Kunden über. Wird die Übernahme bzw. der Versand
der Ware durch Umstände verzögert die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware
versandbereit ist. Wird vom Kunden keine bestimmte Versandart verlangt wählt die Tiedemann GesmbH die Versandart nach
eigenem Ermessen ohne Verbindlichkeit für die billigste oder schnellste Versandart. Die Tiedemann GesmbH ist nicht
verpflichtet, die Ware für den Versand zu versichern.
Gewährleistung und Haftung - Die Haftung für Folgeschäden ist generell ausgeschlossen. Die Fa. Tiedemann GesmbH haftet nicht für mittelbare Schäden,
Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Alle mitgelieferten Leuchtmittel unterliegen keiner
Gewährleistung. - Aufgrund regional bedingter Witterungsunterschiede können keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Schutzfolien bzw.
Produktabdeckungen und Rückwandmaterialien übernommen werden. Temperaturschwankungen können zu Verfärbungen und
Formatänderungen bei Folienmaterial führen. Folien sind vom Kunden für den Einsatzzweck zu testen. Es erfolgt keinerlei
Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Material- und
Fabrikationsfehler vorliegen. - Die Oberfläche unserer Produkte aus Aluminium-, Blech-, Stahl- oder Kunststoffteilen als auch der Folien sind
beschädigungsempfindlich und verfügen nur über eine beschränkte Kratzfestigkeit. Wir können für auftretende Beschädigungen
nach Inanspruchnahme keine Haftung übernehmen. Farbliche Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit unserer Produkte
können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für etwaige farbliche Abweichungen von Drucken, Postern oder Plakaten die
hinter Schutzfolien präsentiert werden.
Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte - Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Tiedemann GesmbH.
- Die Firma Tiedemann GesmbH überträgt weder Eigentum noch Verwertungsrechte an Entwürfen, Mustern, Prospekten oder
sonstigen Werbemitteln. Der Weiterverkauf von Waren, die dem Muster- oder Markenschutz unterliegen, bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung. Für den Kunden gefertigte Musterstücke dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. - Werden von der Tiedemann GesmbH Waren nach Vorlagen (Skizzen, Zeichnungen, Muster, Modelle oder ähnliches) produziert,
die der Kunde zur Verfügung stellt, übernimmt der Kunde die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter durch die Herstellung und
Lieferung besagter Waren nicht berührt werden. Der Kunde stellt uns damit von allen diesbezüglichen Schadensansprüchen
Dritter im Innenverhältnis frei. Darüber hinaus ist er für den Fall des Schadenseintritts verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass wir
auch im Außenverhältnis, dem Dritten gegenüber, aus zur Geltung gebrachten Haftungen entlassen werden.
Gerichtsstand - Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt der Firmensitz in 2333 Leopoldsdorf als Erfüllungsort. Es wird für alle Streitigkeiten, die
sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, der Gerichtsstand Schwechat gewählt. Die Vertragsbeziehungen unterliegen
ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen
Verweisungsnormen.
Sonstiges - Kundenanschriften werden in unserer EDV-Anlage gespeichert. Unsere DVR Nr. lautet 0917915. Bitte teilen Sie uns
Anschriftsänderungen mit, damit wir Ihnen unsere aktuellen Angebote unterbreiten können. Sofern Sie mit der
Anschriftenspeicherung nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Löschung. - Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Tiedemann GesmbH sind unter allen Umständen maßgebend
und können auch durch Bekanntgabe der Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht abgeändert werden